Trunkenheitsfahrt Heilbronn

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Anwaltskanzlei Schmidt, Doderer & Kollegen in Heilbronn.

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, weil Sie

  • mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind oder
  • Sie im Rahmen einer polizeilichen (Verkehrs)kontrolle ein positives Drogenscreening abgegeben haben
  • weil bei Ihnen Drogen im Fahrzeug gefunden worden sind?

Dann ist von großer Wichtigkeit, dass Sie frühzeitig, d. h. sofort, einen Termin bei einem Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung vereinbaren und auf keinen Fall alleine bei der Polizei eine Aussage machen und nichts unterschreiben und auch sonst nichts alleine unternehmen.

Sofern Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, ist zumindest bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Trunkenheit durch Ihre Versicherungsbedingungen zumeist gewährleistet, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt als ihren Verteidiger übernommen werden.

Vor diesem Hintergrund besteht für Sie in diesem Fall kein Kostenrisiko einen Verteidiger beauftragen. Dieser kann sich dann Akteneinsicht holen und prüfen, ob in der Akte Ansatzpunkte vorhanden sind, aufgrund derer den man eine solide und erfolgsversprechende Verteidigung aufgebaut werden kann.

Aber auch ohne das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist es durchaus ratsam einen Verteidiger aufzusuchen, damit sich dieser Ihrer Sache annimmt.

Bei einem möglichen Verlust des Führerscheines und für den Fall, dass eine Führerscheinbeschlagnahme bereits erfolgt ist oder im Raum steht, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihnen u. U. auch der Verlust des Arbeitsplatzes und damit ggfs. auch ihrer Existenz droht.

Wer sich nicht gegen Führerscheinbeschlagnahmen oder andere polizeiliche Maßnahmen wehrt, wird definitiv verurteilt.

Eine Terminvereinbarung – ggfs. auch per E-Mail – erfolgt telefonisch über meine Kanzlei.

 

Schmidt Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht, Heilbronn